Kann die Datenschutzbehörde den Fanpage-Betreiber zu deren Abschaltung zwingen, wenn Facebook gegen Datenschutzrecht verstößt?

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Weil Facebook gegen Datenschutzrecht verstößt, kann der Betreiber einer Fanpage auf Facebook von der Datenschutzbehörde dazu verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten und sogar ein Bußgeld zu zahlen.

Kann das sein? Sollen kleine Unternehmen tatsächlich die Bauernopfer sein, um die großen Social Media Plattformen zum Datenschutz zu verpflichten? Einer Bildungseinrichtung in Schleswig-Holstein ist genau das passiert.

Sie wurde aufgefordert, ihre Fanpage abzuschalten, weil Facebook bei jedem Aufruf ihrer Fanpage auf die persönlichen Daten ihrer User zugreife, ohne über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Erstellung eines Nutzerprofils für Werbezwecke zu informieren.

Nachdem der EuGH erst im Juni 2018 entschieden hat, dass der Betreiber einer Fanpage für die durch Facebook erfolgte Datenverarbeitung mitverantwortlich ist, kann sich ein Betroffener quasi aussuchen, gegen welchen Verantwortlichen er vorgeht. Und um dem Datenschutz möglichst schnell und wirkungsvoll gerecht zu werden, stellt die Anordnung zur Abschaltung der Fanpage an den Fanpage-Betreiber oft das effektivste und verhältnismäßigste Mittel dar. Insofern ist die Entscheidung gegen die Bildungseinrichtung rein datenschutzrechtlich durchaus konsequent und nachvollziehbar.

Fazit: Für kleine und mittelständische Betriebe sind Fanpages auf Facebook & Co. als preisgünstiges Marketinginstrument oft unverzichtbar. Es entspricht aber auch nicht dem politischen Willen der EU-Kommission, gerade den kleinen Unternehmen diese wichtige Werbeplattform zu nehmen. Ein Argument dafür, warum es sich anbietet nach einer praktikablen Lösung zu suchen, die so wenig Angriffsfläche wie möglich bietet. Bei der Auswahl und Umsetzung der richtigen Maßnahmen unterstütze ich Sie gerne.

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