Kompetente & praxisbezogene Beratung für Datenschutzrecht
durch spezialisierte Anwälte & Datenschutzexperten.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem
Unternehmen?
- Ganzheitliche Unterstützung bei datenschutzrelevanten Fragen
- Unternehmensspezifische Beratung bei der Ausgestaltung Ihrer Prozesse
- Klare & verständliche Darstellung von rechtlichen Sachverhalten
Ihre Vorteile
Zusammenarbeit mit spezialisierte Experten
Ganzheitlicher
Beratungsansatz
Klare und verständliche Darstellung von
datenschutzrechtlichen Themen durch
fokussierte, klare und kompetente
Beratung.
Überörtliche
Verfügbarkeit
Ganz nach Ihren Anforderungen sind
wir bundesweit und international
einsatzbar. Sowohl vor Ort, als auch
digital im Netz.
Zertifizierte
Datenschutzexperten
Wir sind ein Team aus spezialisierten
Anwälten, Unternehmensberatern,
zertifizierten Datenschutzbeauftragten & –
Auditoren, sowie IT-Experten.
Lösungen für Ihren Bedarf
Unsere Leistungspakete
Externer Datenschutz- Beauftragter
- Unterrichtung und Beratung
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben
- Durchführung von Datenschutzfolge -abschätzungen
- ... und viel mehr.
Schulungen & Workshops
- Datenschutz im Unternehmen
- Beschäftigtendatenschutz
- Interner Datenschutzbeauftragter
- ... und viel mehr.
DSGVO-Audits & -analysen
- Spez. & ganzh. Audits & Ist-Analysen
- Unterrichtung und Beratung
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben
- ... und viel mehr.
Externe Beratung & Support
- Optimierung von Prozessabläufen
- Erstellen von Vertragsmustern und Richtlinien
- Beratung des internen Datenschutzbeauftragten
- ... und viel mehr.
Wer wir sind - Ihre Profis für Datenschutz
Spezialisierte Anwälte und zertifizierte Datenschutzexperten
Die-Datenschutzprofis.de ist ein Zusammenschluss von im Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwälten und
Unternehmensberatern, zertifiziertem Datenschutzbeauftragten und Datenschutz-Auditoren, sowie IT-Experten. Aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung in den einzelnen Bereichen bieten wir Ihnen eine vollumfassende Beratung und Unterstützung bei der
Erstellung und Umsetzung Ihres Datenschutzkonzepts.
Unsere Schwerpunkte
Insbesondere im Gesundheitssektor (Ärzte, Krankenhäuser, Klinken, Pflegedienste, Heilberufe) und bei datenschutzrechtlichen
Herausforderungen im Insolvenzrecht haben wir uns aufgrund der noch einmal erhöhten Komplexität der Materien besondere
Expertise aufgebaut.
Unsere Einsatzgebiete
Wir bieten deutschlandweit auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Dienstleistungen zum Thema Datenschutz-Compliance. Unser
Spektrum reicht von Aufbau und Unterstützung Ihrer Datenschutzabteilung, Stellung eines (interimistischen oder dauerhaften
externen Datenschutzbeauftragten bis zum externen Audit zum Stand ihrer Unternehmens im Datenschutz.
Haben Sie Fragen? Kein Problem!
Wir haben Ihre Antworten. Gerne beantworten wir Ihnen telefonisch noch weitere Fragen!
Immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder eine identifizierbare natürliche Person beziehen, ganz gleich ob sie sich auf persönliche (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.) oder auf sachliche Verhältnisse (Einkommen, Vermögen, Schulden etc.) beziehen, oder ldgl. bestimmbar sind (Personalnummer, KFZ-Kennzeichen, Kontonummer etc.).
Jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Werden innerhalb einer Organisation Daten verarbeitet, z.B. zur Vertragserfüllung, ist sie sodann „Verantwortliche“ für die Datenverarbeitung.
- Ansehen/Guter Ruf der Organisation (Reputation)
- Vermeidung rechtlicher Risiken (Abmahnungen, Wettbewerbsrechtliche Klagen, Strafrechtliche Verfolgung)
- Vermeidung wirtschaftlicher Risiken (Hohe Bußgelder, Schadensersatzansprüche der Betroffenen, ggf. pers. Haftung der Geschäftsführer und Vorstände)
Die DSGVO sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu € 20 Mio. bzw. bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Wert höher ist. Eine Übersicht über DSGVO-Bußgelder europaweit findet sich z.B. unter: http://www.enforcementtracker.com/
Organisationen müssen jederzeit in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sie die Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten haben. Dazu müssen sie alle personenbezogenen Prozesse und Vorgaben dokumentieren. Gelingt dies nicht, ist bereits dieser fehlende Nachweis bußgeldbewehrt.
Transparenz ist einer der wichtigsten Grundsätze des DSGVO. Hierzu sollen alle Personen, deren Daten verarbeitet werden, vor der ersten Erhebung darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht. Zu informieren ist dabei nicht nur über die betroffenen Abläufe, z.B. die Datenverarbeitung bei einer Bestellung, sondern auch über die Rechte des Betroffenen.
Organisationen > 20 Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Nachdem der Datenschutzbeauftragte Sie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Themen in ihrer Organisation unterstützt, kann unter Umständen auch bei < 20 Mitarbeitern eine freiwillige Bestellung vorteilhaft sein.
Der Datenschutzbeauftragte klärt Organisationen über ihre datenschutzrechtliche Pflichten auf, berät diese bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und überwacht deren Einhaltung.
Eine offizielle Schulungspflicht beinhaltet die DSGVO zwar nicht. Jedoch ist jeder Verantwortliche dazu verpflichtet, bei Datenschutzverstößen gegenüber den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden entsprechende Datenschutz-Kenntnisse und somit die Schulung seiner Mitarbeiter nachzuweisen, so dass eine indirekte Schulungspflicht der DSGVO zu bejahen ist.
Sie haben weitere Fragen? Kein Problem!
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interimistisch u.a. auch einen zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
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